Wie wirken sich die neuen Hundehaltungs Verordnungen der Länder auf die Rettungshundeausbildung aus?

Wir haben hier die uns bekannten Stellungnahmen der Rettungshunde führenden Organisationen aufgelistet.

 

Der BRH hatte auf seiner Internetseite folgende Stellungnahme veröffentlicht:


Stellungsnahme des BRH zu Kampfhundeverordnungen

im ZDF am Mittwoch, 12.07.2000 ab 22:15 Uhr

in der Sendung "Mit mir nicht"


Stellungnahme in Worten

Seit mehreren Jahrtausenden ist der Hund ein treuer Begleiter des Menschen. Für
viele Zwecke wurde und wird er eingesetzt zum Wachen, Hüten, Schützen, Betreuen,
Transport, Jagen, Streicheln, Blindenführung und Rettungsarbeit. Aber leider auch
mißhandelt und mißbraucht von Menschen, die keine natürliche Beziehung zu Tieren
aufbringen können sondern nur ihren krankhaften und kriminellen Neigungen nachkommen.

Das Züchten, die Ausbildung und die Haltung von aggressiven und beißwütigen
Hunden, die eine Bedrohung für die Gesundheit und sogar zum Tode von Menschen
führen, muss entschieden bekämpft werden. Aus diesem Grunde unterstützt der BRH
die Massnahmen, die die Landesregierungen durch Verordnungen und Gesetze gegen
Gefahrhunde erlässt.

Was machen aber nun unsere Politiker, durch fehlende Sachkunde, durch
hektische Ankündigungspoltik und Scheinlösungen, unterschiedlichst in allen Bundesländern,
schüren sie Chaos und Haß auf alle Hunde jedweder Rasse. Die Thematik wird nicht
mehr sachlich geführt sondern emotional und populistisch, dies führt zu Hysterie und
teilweise zu Denunziantentum innerhalb der Bevölkerung. Statt den kriminellen
Elementen das Handwerk zu legen sind alle Hundebesitzer, die ihre Hunde artgerecht
halten und für die der Hund eine wertvolle unersätzliche Beziehung bedeutet im
höchtsen Maße verunsichert und müssen leiden. Tierheime können aus
Kapazitätsgründen keine Tiere mehr aufnehmen und werden in ihrer ureigensten
Aufgabe entfremdet und zu "Todeszellen" umfunktioniert.

Hunde, die Menschenleben retten werden rasseunabhängig nach ihrer Menschen-
freundlichkeit und ihrer Spielveranlagung für die Rettungshundearbeit ausgewählt und
über Jahre ausgebildet. Die Ausbildung der Rettungshunde kann unmöglich mit einem
Leinenzwang und schon gar nicht mit Maulkorb erfolgen. Diese Auflagen bedeuten für
den Hund sowie Hundeführer eine zu hohe Einschränkung in der Zusammenarbeit,
sodass die Rettungshundearbeit teilweise und unter Umständen ganz zum Erliegen
gebracht wird.

Unsere Forderungen:

- konsequente Umsetzung bestehender Gesetze in der Praxis, z.B. Tierschutzgesetz
vom Juni 1998 gegen Tierschänder aller Art.

- gezielte Massnahmen gegen Zucht, Ausbildung und Halten gefährlicher Hunde.

- gleichinhaltliche Verordnungen und Gesetze in allen Bundesländern.

- Rasseunabhängigkeit

- In allen Bundesländern werden Rettungshunde-führende-Organisationen mit den
Diensthunden und Jagdhunden, die von den Verordnungen ausgeschlossen sind,
gleichgestellt (Ausnahmeregelung), wie dies bereits von einigen Bundesländern mit
aufgenommen wurde.

Sollten diese Forderungen nicht von den Politikern umgesetzt werden, sehen wir
unsere Zielsetzung "Hunde retten Menschenleben" stark in Frage gestellt.
Was wurde vom BRH bereits aktiviert:

- Schreiben an alle Ministerien der Länder zur Aufforderung der Aufnahme des BRH
in die Ausnahmeregelung.

- Enge Zusammenarbeit mit dem VDH

- Pubilizierungen in den Medien (6.7. Bild)

- ZDF SENDUNG AM MITTWOCH, DEN 12.JULI 22:15 UHR "NICHT MIT MIR"

Sollten sich unsere Politiker nicht dazu entschliessen können unsere Forderungen
anzunehmen, bliebe für uns alle nur die Möglichkeit diese mit noch mehr Nachdruck
und ggf durch Protestmärsche einzuklagen.

zurück


Eine verbindliche Stellungnahme des DRK / BRK hierzu liegt uns nicht vor.

Inoffiziell sollen Hunderassen,   die in der Hundehaltungsverordnung des Landes Brandenburg aufgeführt sind zukünftig nicht mehr zur RH Ausbildung beim DRK zugelassen werden, also

Pit-Bull,
Bandog,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa Inu,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Dogo Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol,
Mastino Napoletano und
Rhodesian Ridgeback

zurück


Eine offizielle Stellungnahme des THW hierzu liegt uns nicht vor.

Es sieht jedoch so aus, daß das THW weiterhin alle Rassen zur Ausbildung zulassen wird und keine Negativliste erstellen wird.

Dies scheint sich nun (Oktober 2000) zu ändern, inoffziell ist uns bekannt geworden, daß das THW als Bundesanstalt im nächsten Monat Neuaufnahmen der Rassen Bullterrier, American Staffordshire und Pitbull nicht mehr zu Prüfungen zulassen will.

Bereits in den THW Staffeln vorhandene Hunde der drei genannten Rassen dürfen weiterhin an der Prüfung teilnehmen.

zurück


Der ASB hatte bereits vor den neuen Verordnungen in seiner geltenden Prüfungsordnung fuer das Rettungshundewesen folgendes festgeschrieben:

"Fuer die Ausbildung zum Rettungshund sind die folgenden Eignungskriterien vorauszusetzen: Der Rettungshund sollte mittelgross, gesund und koerperlich leistungsfaehig sein sowie eine gute Wesensveranlagung (menschenfreundlich, ausgepraegtes Rudel- und Sozialverhalten sowie Spieltrieb) erkennen lassen. Schutz- oder Kampfhunde sind sowohl von der Mitarbeit als auch vom Einsatz als Rettungshund ausgeschlossen. Ausnahmen sind nicht moeglich.

Die Pruefungsordnung ist fuer alle im ASB taetigen Rettungshundezuege bundesweit verbindlich. D. h. ungeachtet der jeweiligen Landesverordnung gilt, wer im ASB Rettungshundezug taetig ist oder werden moechte muss sich an die Pruefungsordnung halten. Mit anderen Worten die aufgefuehrten Hunderassen sowie Hunde die bereits im Schutzdienst taetig waren werden nicht in einen ASB-Rettungshundezug ausgebildet bzw. aufgenommen.

In Anlehnung an die Bayerische Verordnung ueber Hunde mit gesteigerter Aggressivitaet und Gefaehrlichkeit vom 10. Juli 1992 gelten folgende Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander im Rahmen dieser Pruefungsordnung als Kampfhunderassen:

Pit-Bull-Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback und Argentinischer Mastiff."

 

zurück


Eine offizielle Stellungnahme des JUH hierzu liegt uns nicht vor.

zurück


Eine offizielle Stellungnahme des MHD hierzu liegt uns nicht vor.

zurück


 

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.